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Mauritius, Palmenstrand und türkisblaue Lagune
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Drohne fliegen in Mauritius

Stand: August 2026 · Regeln können sich kurzfristig ändern, vor Abreise offizielle Quelle prüfen

Mauritius erlaubt Drohnenflüge grundsätzlich, allerdings nur unter klaren Auflagen. Erlaubt ist das Fliegen nur über Privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers, öffentliche Strände, Nationalparks und belebte Gebiete sind tabu, für jeden Flug mit Kameradrohne ist zudem eine kostenpflichtige Genehmigung nötig.

Registrierung

Jede Drohne mit Kamera muss bei der DCA (Department of Civil Aviation) registriert werden, auch für die rein private Nutzung. Drohnen unter 7 kg benötigen für den reinen Besitz keine Sondergenehmigung, wohl aber für den Betrieb.

Genehmigung pro Flug

Vor jedem einzelnen Flug muss eine Genehmigung bei der DCA eingeholt werden, diese ist kostenpflichtig, die genaue Gebühr hängt vom geplanten Vorhaben ab. Anfragen können direkt per E-Mail an civil-aviation@govmu.org oder telefonisch unter +230 603-2000 gestellt werden.

Wo geflogen werden darf

Erlaubt ist das Fliegen ausschließlich über Privatgelände und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers, etwa der eigenen Hotelanlage. Öffentliche Strände, Nationalparks und dicht besiedelte Gebiete sind für Drohnenflüge tabu, ebenso ein Radius von 8 km um Flughäfen.

Abstände und Flughöhe

Auch auf Privatgelände gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern, stets in Sichtweite (VLOS). Zu Menschenansammlungen sind mindestens 150 Meter, zu einzelnen Personen, Fahrzeugen und Wasserfahrzeugen außerhalb der eigenen Kontrolle mindestens 50 Meter Abstand einzuhalten.

Resort-Regeln beachten

Viele Hotels und Resorts haben zusätzlich eigene, teils strengere Regeln zum Drohnenflug über ihrem Gelände, aus Rücksicht auf die Privatsphäre anderer Gäste. Eine kurze Rücksprache mit der Rezeption vor dem ersten Start ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Vorschriften, etwa fehlende Registrierung, Flüge in Sperrzonen oder rücksichtsloses Fliegen über Hotelanlagen, können nach den Civil Aviation (Unmanned Aircraft System) Regulations 2024 mit Geldstrafen bis zu 1.000.000 mauritischen Rupien (rund 20.000 Euro) sowie der endgültigen Beschlagnahmung der Drohne geahndet werden.

Meine Empfehlung

Wer auf dem eigenen Hotelgelände oder mit Erlaubnis eines Privatgrundstücks fliegen möchte, sollte die Registrierung und Genehmigung frühzeitig vor der Reise klären. Für Strand- und Lagunenaufnahmen bleibt oft nur das Smartphone oder eine organisierte Fototour mit lokaler Genehmigung.

Offizielle Anlaufstellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Regeln und Gebühren können sich kurzfristig ändern. Bitte vor Abreise die aktuellen Anforderungen bei der DCA prüfen.
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