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Bunte Strandhütte auf Stelzen im türkisblauen Wasser, Mexiko
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Drohne fliegen in Mexiko

Stand: August 2026 · Regeln können sich kurzfristig ändern, vor Abreise offizielle Quelle prüfen

Mexiko regelt Drohnen über die Luftfahrtbehörde AFAC, die offizielle Registrierung ist aber praktisch nur mexikanischen Staatsbürgern vorbehalten. Für Touristen bleibt vor allem die private Nutzung kleiner Drohnen abseits archäologischer Stätten realistisch.

Registrierung und Zuständigkeit

Zuständig ist die AFAC (Agencia Federal de Aviación Civil), Grundlage ist die Norm NOM-107-SCT3-2019. Drohnen ab 250 Gramm müssten offiziell über das AFAC-RPAS-Portal registriert werden, dafür ist in der Praxis aber ein mexikanischer Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft nötig. Ausländische Touristen sind laut AFAC von der gewerblichen Nutzung ausgeschlossen, bei privaten Flügen mit kleinen Drohnen unter 250 Gramm bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, hierzu gab es bereits widersprüchliche Auskünfte der Behörde.

Allgemeine Flugregeln

Erlaubt ist eine maximale Flughöhe von 122 Metern im unkontrollierten Luftraum, immer in Sichtweite (VLOS), Nachtflüge sind nicht gestattet. Zu Flughäfen ist ein Abstand von mindestens 9,2 km, zu Heliports von 900 Metern einzuhalten, über Menschenansammlungen ab 12 Personen ist das Fliegen ebenfalls verboten.

Archäologische Stätten sind tabu

Über allen von der Denkmalbehörde INAH verwalteten Stätten ist Drohnenfliegen grundsätzlich verboten, das betrifft unter anderem Chichén Itzá, Tulum, Cobá, Uxmal, Teotihuacán und Palenque. Rangerinnen und Ranger kontrollieren gezielt mit Ferngläsern, Beschlagnahmungen kommen regelmäßig vor. Professionelle Drehgenehmigungen sind theoretisch möglich, kosten bei INAH aber bis zu rund 10.900 Pesos pro Tag.

Einreise mit der Drohne

Ohne Kaufbeleg kann es beim Zoll Probleme geben, teils wurde eine Steuer von bis zu 16 % auf den Neuwert verlangt. In Einzelfällen wurden Drohnen auch ganz beschlagnahmt, ein Kaufnachweis und eine kurze Erklärung zum privaten Reisezweck sollten griffbereit sein.

Strafen bei Verstößen

Zivilrechtliche Bußgelder reichen von 200 bis 5.000 UMA (rund 870 bis 25.000 US-Dollar), unregistrierter Betrieb kann mit bis zu 400.000 Pesos (rund 20.000 US-Dollar) geahndet werden. Die AFAC kann zusätzlich die Ausrüstung beschlagnahmen.

Meine Empfehlung

Für private Aufnahmen an Stränden oder in der Natur abseits von Ruinenstätten ist eine kleine Drohne meist unproblematisch. An Maya-Stätten würde ich die Drohne grundsätzlich zuhause lassen, das Risiko einer Beschlagnahmung ist dort hoch und wird aktiv kontrolliert.

Offizielle Anlaufstellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Regeln und Gebühren können sich kurzfristig ändern. Bitte vor Abreise die aktuellen Anforderungen bei der AFAC prüfen.
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