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Singapur, Skyline mit Marina Bay und Gardens by the Bay
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Drohne fliegen in Singapur

Stand: August 2026 · Regeln können sich kurzfristig ändern, vor Abreise offizielle Quelle prüfen

Singapur gehört zu den am striktesten regulierten Ländern der Welt für Drohnen. Der Stadtstaat ist kleiner als viele Großstädte und fast vollständig von kontrolliertem Luftraum überzogen, spontanes Fliegen ist praktisch nirgends möglich.

Registrierungspflicht

Drohnen unter 250 Gramm benötigen für einfache Freizeitflüge weder Registrierung noch Genehmigung. Ab 250 Gramm ist eine Registrierung bei der CAAS (Civil Aviation Authority of Singapore) über das CAAS-UA-Portal nötig, inklusive eines Online-Trainingsmoduls (UABTC-Zertifikat) und einer Gebühr von rund 25 SGD für das Registrierungslabel. Seit Dezember 2025 müssen Drohnen über 250 Gramm zusätzlich mit Broadcast Remote Identification (B-RID) ausgestattet sein.

Wann ein Activity Permit nötig ist

Solange die Drohne unter 7 kg wiegt und der Flug innerhalb der normalen Freizeitgrenzen bleibt (Tageslicht, Sichtweite, max. 60 m Höhe), ist kein zusätzliches Activity Permit nötig. Für alles außerhalb dieser Grenzen, etwa höhere Flüge oder besondere Orte, ist ein gesondertes Permit bei der CAAS erforderlich.

Flugzonen vorab prüfen

Über das Portal OneMap (onemap.gov.sg) lässt sich vorab genau einsehen, wo Fliegen erlaubt ist und wo nicht. Die CAAS empfiehlt ausdrücklich, vor jedem Flug diese Karte zu konsultieren, da sich erlaubte Zonen kleinräumig unterscheiden können.

Verbotszonen

Verboten ist das Fliegen im Umkreis von 5 km um Changi Airport, Seletar Airport und den Militärstützpunkt Paya Lebar, ebenso über dem Central Business District und Regierungsgebäuden. Auch viele beliebte Ziele wie Marina Bay, Sentosa oder Gardens by the Bay liegen in Sperrzonen, für Aufnahmen dort ist meist eine gesonderte Genehmigung nötig.

Strafen bei Verstößen

Der Betrieb einer unregistrierten Drohne über 250 Gramm kann mit bis zu 6 Monaten Haft oder 10.000 SGD Geldstrafe geahndet werden. Flüge in Sperrzonen werden beim ersten Verstoß mit bis zu 50.000 SGD Geldstrafe und/oder bis zu 2 Jahren Haft bestraft, bei Wiederholung mit bis zu 100.000 SGD und/oder 5 Jahren Haft.

Meine Empfehlung

Wer eine Drohne über 250 Gramm mitbringen möchte, sollte sich schon vor der Reise um Registrierung und B-RID kümmern und die OneMap-Karte griffbereit haben. Für spontane Reiseaufnahmen ist Singapur eher ungeeignet, viele Reisende verzichten deshalb ganz auf die Drohne und greifen zu Smartphone oder Kamera.

Offizielle Anlaufstellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Regeln können sich kurzfristig ändern. Bitte vor Abreise die aktuellen Bestimmungen der CAAS prüfen.
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