Für private Freizeitflüge ist Südafrika eines der unkompliziertesten Länder weltweit, weder Registrierung noch Lizenz sind für Drohnen unter 7 kg nötig. In allen Nationalparks und auf Safari gilt dagegen ein striktes Verbot, das schon beim bloßen Mitführen greift.
Für Touristen mit Freizeitdrohnen unter 7 kg ist weder eine Registrierung noch eine Lizenz oder Genehmigung nötig. Es gelten aber feste Grundregeln, geregelt von der SACAA (South African Civil Aviation Authority) unter Teil 101 der Luftfahrtverordnung: maximale Flughöhe 120 Meter, immer in Sichtweite (VLOS), maximal 500 Meter Reichweite, mindestens 10 km Abstand zu Flughäfen, nur bei Tageslicht.
In jedem südafrikanischen Nationalpark, allen voran dem Krüger-Nationalpark, sind Drohnen komplett verboten. Wildtiere auf Safari dürfen grundsätzlich nicht mit Drohnen gefilmt werden, das Verbot dient dem Schutz der Tiere vor Stress sowie der Prävention von Wilderei.
Wichtig zu wissen, im Krüger-Nationalpark wird bereits das Mitführen einer Drohne im Fahrzeug geahndet, unabhängig davon, ob tatsächlich geflogen wurde. Ranger kontrollieren gezielt an Toren und Rastplätzen Fahrzeuge und Gepäck.
Wer die Drohne gewerblich einsetzen möchte, braucht deutlich mehr, darunter eine Fernpilotenlizenz (RPL), ein RPAS Operator Certificate (ROC) und eine Registrierung des Fluggeräts. Für normale Urlaubsaufnahmen ist das nicht relevant.
In Nationalparks drohen bereits ab dem ersten Verstoß Geldstrafen ab umgerechnet rund 1.500 Rand (ca. 85 US-Dollar), dazu Beschlagnahmung der Drohne und im Wiederholungsfall sogar ein lebenslanges Betretungsverbot für den jeweiligen Park.
Für Stadt-, Strand- und Landschaftsaufnahmen außerhalb der Nationalparks ist Südafrika unkompliziert und eines der entspanntesten Reiseziele für Drohnenpiloten. Auf Safari sollte die Drohne aber grundsätzlich im Hotel oder gar nicht erst im Land bleiben, um Ärger von vornherein zu vermeiden.